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Ferienimmobilie in Italien kaufen – Tipps und Infos

Ob am Comer See, in der Toskana oder auf Sardinien – viele Italien-Fans träumen von einer eigenen Ferienimmobilie in ihrem Lieblings-Urlaubsland. Wer diesen Traum in die Tat umsetzen will und den Kauf einer italienischen Ferienimmobilie plant, sollte allerdings ein paar Besonderheiten beachten.

Schutz vor Betrug: Immobilie vor Ort prüfen

Ferienwohnungen und Ferienhäuser in Italien sind meistens nicht für einen Schnäppchen-Preis zu haben. Je nach Region und Standard verlangen die Verkäufer oft stattliche Preise für die Immobilie. Losgelöst von dem Standort der Immobilie sollten sich Kaufinteressierte vorab mit ein paar allgemeinen Regeln zum Kauf einer Ferienimmobilie befassen.

Eine persönliche Inspektion der Immobilie, eventuell in Begleitung eines Experten, sollte selbstverständlich sein. Leider gibt es immer wieder Fälle, in denen Käufer über den Zustand der Immobilie getäuscht werden. Außerdem werden besonders in Süditalien nach wie vor Geschäfte mit illegal errichteten Schwarzbauten gemacht. Bei einem diesbezüglichen Verdacht kann die Gemeinde Auskunft darüber geben, ob eine Baugenehmigung vorliegt.
Ein guter Schutz vor zwielichtigen Geschäftemacher ist ein Makler, der eine Zulassung bei der italienischen Handelskammer vorweisen kann. Mit der Zulassung versichert der Makler, die strengen Richtlinien der Handelskammer einzuhalten.

Welche rechtlichen Besonderheiten gibt es?

Es ist auch in Italien üblich, einen Vorvertrag abzuschließen. Dieser sollte im Idealfall nicht mit dem Vermittler, sondern mit dem Verkäufer direkt abgeschlossen werden. Wichtig dabei ist eine Klausel, die eine Vertragsstrafe für den Fall enthält, dass der endgültige Kaufvertrag nicht zustande kommt.

Im Kaufvertrag selbst sollten sämtliche Nebengebäude und Erweiterungen aufgeführt werden. Diese Informationen sind am besten in einer ausführlichen Konstruktionszeichnung enthalten, die beide Vertragsparteien unterzeichnen. Wer die italienische Sprache nur mäßig beherrscht, sollte spätestens beim Kaufvertrag in die Dienste eines professionellen Übersetzers investieren. Übrigens: Mündliche Vereinbarungen sind nach italienischem Recht wertlos.

Es gibt noch eine weitere Besonderheit des italienischen Rechtssystems, die Käufer einer Immobilie beachten sollten: In Italien kann es bis zu zehn Jahren dauern, bis eventuelle Mieter ausziehen. Daher ist es ratsam, den Kauf einer Immobilie nur dann zu erwägen, wenn sie freisteht. So kann man sich eine Menge Ärger und Enttäuschung ersparen.

© istock.com/THEPALMER

 

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